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Uns ist es gelungen die Heilpraktikerin Frau Petra Specht für unsere Praxis als Osteopathin zu gewinnen.
Sie hat langjährige Erfahrung in der Behandlung von Erwachsenen, Kindern und auch Säuglingen. Zudem kann sie eine Zusatzqualifikation in der osteopathischen Behandlung des Kieferbereiches aufweisen.
Die Behandlungen für einen Erwachsenen dauern in der Regel 60 Minuten.
Kinder und Säuglinge werden nach der ersten Therapieeinheit, die auch eine Stunde dauert, 30 min lang behandelt.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten eine osteopathische Behandlung zu erhalten.
1. Gesetzliche Krankenversicherung
Stellt Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung über eine osteopathische Behandlung für Sie oder Ihre Kinder aus, so bringen Sie diese bitte zur Behandlung mit. Danach erhalten Sie eine Rechnung von uns, die Sie zusammen mit der Verordnung des Arztes bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Da Frau Specht bei allen Krankenkassen gelistet ist, kann eine anteilige Kostenübernahme durch ihre Krankkasse erfolgen.
Haben Sie keine ärztliche Verordnung können Sie trotzdem eine osteopathische Therapie bei uns buchen. Sie erhalten dann für diese individuelle Gesundheitleistung von uns eine private Rechnung.
Einige Zusatzverischerungen übernehmen auch die Kosten für Osteopathie oder die Leistungen der Heilpraktikerin.
2. Private Versicherungen
Als Privatversicherter können Sie immer Gesundheitsleistungen buchen. Auch hier gilt, dass bei einer ärztlichen Verordnung die Kassen - je nach persönlichem Tarif - die Kosten anteilig übernehmen.
http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/naturheilverfahren-naturheilkunde/osteopathie
Uns ist es gelungen die Heilpraktikerin Frau Petra Specht für unsere Praxis als Osteopathin zu gewinnen.
Sie hat langjährige Erfahrung in der Behandlung von Erwachsenen, Kindern und auch Säuglingen. Zudem kann sie eine Zusatzqualifikation in der osteopathischen Behandlung des Kieferbereiches aufweisen.
Die Behandlungen für einen Erwachsenen dauern in der Regel 60 Minuten.
Kinder und Säuglinge werden nach der ersten Therapieeinheit, die auch eine Stunde dauert, 30 min lang behandelt.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten eine osteopathische Behandlung zu erhalten.
1. Gesetzliche Krankenversicherung
Stellt Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung über eine osteopathische Behandlung für Sie oder Ihre Kinder aus, so bringen Sie diese bitte zur Behandlung mit. Danach erhalten Sie eine Rechnung von uns, die Sie zusammen mit der Verordnung des Arztes bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Da Frau Specht bei allen Krankenkassen gelistet ist, kann eine anteilige Kostenübernahme durch ihre Krankkasse erfolgen.
Haben Sie keine ärztliche Verordnung können Sie trotzdem eine osteopathische Therapie bei uns buchen. Sie erhalten dann für diese individuelle Gesundheitleistung von uns eine private Rechnung.
Einige Zusatzverischerungen übernehmen auch die Kosten für Osteopathie oder die Leistungen der Heilpraktikerin.
2. Private Versicherungen
Als Privatversicherter können Sie immer Gesundheitsleistungen buchen. Auch hier gilt, dass bei einer ärztlichen Verordnung die Kassen - je nach persönlichem Tarif - die Kosten anteilig übernehmen.
http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/naturheilverfahren-naturheilkunde/osteopathie
Die Osteopathie betrachtet immer den ganzen Menschen, wobei drei Körpersysteme zwar unterschieden werden, in der Behandlung aber zusammen gesehen und behandelt werden.
Zu Beginn einer jeden Behandlung steht immer das ausführliche Patientengespräch, um die Krankheitsgeschichte und deren Ursachen herauszufinden. Mit der Untersuchung wird die Diagnose gestellt. Daraufhin erfolgt die Behandlung durch gezielte osteopathische Techniken, um Körperstrukturen zu aktivieren und die körpereigenen Selbstheilungskräfte anzuregen.
Geeignet ist die Osteopathie
für Frauen und Männer vom Säugling bis zum älteren Menschen.
Bei Schulter – und Nackenproblemen, Rückenschmerzen, Hüft- und Kniebeschwerden
bei Magen – Darmstörungen, nach operativen Eingriffen, Narben
Schwindel, Migräne, Nasennebenhöhlenproblemen
Menstruationsbeschwerden, Probleme in den Wechseljahren, nach gynäkologischen Eingriffen
bei Säuglingen, Kleinkindern mit Schädelverformungen, Schiefhals, Wirbelsäulenschäden
Grenzen der Osteopathie liegen z. B. bei psychischen Erkrankungen.
Quelle: Flyer der Praxis für Osteopathie Petra Specht
© 2024 - Praxis für Ergotherapie & Logopädie U. Wehrmann und C. Jung
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